Die Bahnsteigsperre im Darmstädter Hauptbahnhof

Ganz oben rechts sieht man noch einen letzten Hinweis auf die Bahnsteigsperren meiner Kindheit. Wenn man an die Züge im Bahnhof wollte, musste man eine gültige Fahrkarte besitzen.

Wollte man jemanden nur an die Gleise begleiten und verabschieden, musste man eine Bahnsteigkarte kaufen. Diese hat nach meiner Erinnerung 10 und später 20 Pfennig gekostet.

Dort wo heute die drei Türen sind, waren früher Einlässe mit kleinen Schaffnerhäuschen.

Diese waren mit Kontrolleuren besetzt, die jeden nur dann herein oder herausgelassen haben, wenn er eine gültige Fahrkarte oder eine gültige Bahnsteigkarte vorzeigen konnte. Diese wurden durch eine Stempelzange entwertet, damit man sie nicht mehrfach benutzen konnte.

Wieder ein paar Arbeitsplätze, die es heute nicht mehr gibt.

Hier noch ein paar Hinweise von Wikipedia:
Die Bahnsteigsperre – auch Perronsperre genannt – stellt sicher, dass nur Personen mit einer Fahrkarte oder Bahnsteigkarte den Bahnsteig betreten oder verlassen können.

Heute ist es in Deutschland, Österreich und der Schweiz weitgehend möglich, sich auf den frei zugänglichen Bahnsteigen ungehindert aufzuhalten. Ausnahmen bilden Regionalbahnen innerhalb von einigen Verkehrsverbünden, deren Bahnsteigbereiche, beziehungsweise bei U-Bahn-Betrieben abgetrennte Bereiche hinter Fahrkartenentwertern, nur mit gültiger Fahrkarte oder Bahnsteigkarte betreten werden dürfen; dies gilt aber nur örtlich.

Geschichte
Zu Beginn des Eisenbahnzeitalters war der Zugang für Reisende zu dem neuen, ungewohnten und deshalb als gefährlich eingestuften Verkehrsmittel streng reglementiert. Die Reisenden wurden erst auf den Bahnsteig gelassen, wenn der Zug dort stand, und nach dem Betreten des Zuges in diesem eingeschlossen.

Da Ende des 19. Jahrhunderts noch Abteilwagen ohne Übergang von einem Abteil zum anderen überwogen, mussten sich die Schaffner oftmals während der Fahrt auf Trittbrettern an der Außenseite der Wagen von Abteil zu Abteil hangeln, was immer wieder zu schweren Unfällen führte. Bei einigen Bahnverwaltungen wurden die Fahrkarten kontrolliert, während die Züge in Bahnhöfen standen, was viel Zeit kostete. Deshalb wurde die Fahrkartenkontrolle an die Zugänge zum Bahnsteig verlegt. Dazu wurden Sperren errichtet, an denen Bahnbeamte die Fahrkarten beim Zugang zu den Bahnsteigbereichen, in vielen Fällen auch beim Abgang, kontrollierten. Nachdem Reisezugwagen mit Wagenübergängen einen nennenswerten Anteil am Gesamtbestand erreicht hatten und wegen des steigenden Personalkostendrucks wurde beginnend Mitte der 1960er Jahre der jederzeitige Zutritt zu den Bahnsteigen freigegeben, was gleichzeitig auch die Bewältigung der steigenden Zahl an Reisenden verbesserte; die Fahrkarten wurden regelmäßig nur noch im Zug kontrolliert.

Die Absperrung des Zugangs zum Bahnsteig wird heute noch an manchen Fernbahnhöfen wie zum Beispiel am Bahnhof Paris-Nord zum Thalys praktiziert, hat jedoch meist andere Gründe wie etwa die vorherige Sicherheitskontrolle.

Aus Wikipedia “Bahnsteigsperren”

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